Mondlicht Home
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, in denen Kinder oder Jugendliche ein gestörtes Essverhalten zeigen. In der Regel werden die Familien von einer Sozialarbeiterin und einer Ernährungsfachkraft begleitet. Die Kontakte finden hauptsächlich im Rahmen von Hausbesuchen statt.
Der Umfang an Terminen wird flexibel nach Bedarf in Abstimmung mit dem Kostenträger vereinbart.
SOZIALPÄDAGOGISCHE KONTAKTE
- Unterstützung bei herausfordernden Alltagssituationen
- Stärkung und Erweiterung der Handlungskompetenzen der Eltern
- Kontakte zu Schule, Ärzten und Behörden
- Alltags- und Freizeitgestaltung
- Bewegungsmanagement
ERNÄHRUNGSCOACHING
Die Inhalte des Ernährungscoachings orientieren sich am spezifischen Bedarf der Klient*innen. Das Ernährungscoaching umfasst Beratungskontakte sowie bei Bedarf praktische Hilfestellungen.
- Ernährungsberatung
- Förderung eines gesunden Essverhaltens
- Entwicklung einer angemessenen und bedürfnisgerechten Mahlzeitenstruktur
- Gewichtsentwicklung und Körperakzeptanz
- Coaching der Eltern bei der Mahlzeitenplanung
- Praktische Hilfestellungen
- Einkaufstraining
- Kochtraining
- Portionsgrößentraining
- Förderung von Achtsamkeit und Genuss
FAMILIENTHERAPIE
Die Familientherapie kann als einzelnes Angebot oder ergänzend zu der sozialpädagogischen Familienhilfe in Anspruch genommen werden. Ziel der Familientherapie ist es, die Selbsthilfekräfte der Familie zu aktivieren und die vorhandenen Ressourcen bei der Lösungsfindung zu nutzen. Die Familientherapie findet möglichst mit der gesamten Familie, nach Bedarf auch mit einzelnen Familienmitgliedern statt. In der Regel erfolgen die Gespräche mit zwei Therapeutinnen im familiären Umfeld und auch in den Räumlichkeiten von Mondlicht Home.
AUFNAHME
Für erste Informationen können Sie uns einfach anrufen oder per E-Mail kontaktieren. Gerne vereinbaren wir dann einen Termin für ein erstes Kennenlerngespräch.
Falls die Kontaktaufnahme nicht durch das Jugendamt stattgefunden hat, empfehlen wir, das zuständige Amt über ihren Hilfebedarf und den Termin zum Erstgespräch zu informieren.
Werden Hilfen bei Mondlicht Home über das Jugendamt finanziert, gelten diese als Individualangebot Intensivleistung. Die gesetzliche Grundlage bildet § 27 in Verbindung mit §§ 30, 31, SGB VIII, sowie § 41, 41a SGB VIII mit familientherapeutischem Ansatz.
KONTAKT
Telefon: 0176 16010519